AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ENDKUNDEN

 

Garantie

Privatkunden bietet Globaltek GmbH neben der gesetzlichen Gewährleistung (in CH nach SIA) eine ab dem Liefertag geltende Werksgarantie für den gleichen Zeitraum. Die Garantie beschränkt sich auf Materialersatz für defekte Teile, sofern der jeweilige Defekt auf Fabrikationsfehler zurückzuführen ist. Reparaturarbeiten dürfen zur Wahrung der Garantieansprüche nur von durch Globaltek befugten Fachleuten vorgenommen werden. Der Kunde muss sich stets an die Hinweise der mitgelieferten Bedienungsanleitung halten. Die Geräte und Zubehöre sind ausschließlich zum Saugen von Haushaltsstaub geeignet. Niemals unbehandelte Böden (Estrich), Ziegel-, Verputz- oder Zementstaub saugen! Derartiger Feinstaub zerstört Filter, Gerät und Zubehör. Jede Haftung für direkte oder indirekte Folgeschäden und Kosten, aus unsachgemäßer Verwendung, ist von der Garantie ausgeschlossen. Dies betrifft nicht etwaige Produkthaftungsfälle. Im Servicefall immer erst Globaltek Zentrale anrufen!

Geschäftsgrundlagen

Der Auftragnehmer (Globaltek GmbH) garantiert den angegebenen Preis vom Tag der Bestellung an für die Dauer von 6 Monaten. Falls kein genauer Liefertermin definiert ist, gilt für den Auftragnehmer die schnellstmögliche Auslieferung als vereinbart. Bestellungen, bei welchen die Lieferung erst nach 6 Monaten erfolgen soll, gelten die am Liefertag gültigen Preise. Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit dem fälligen Liefertermin den vollen Betrag vom Auftraggeber einzufordern. Dies gilt nur dann, wenn bestellte Waren nicht abgeholt werden bzw. gemäß dem Willen des Kunden nicht geliefert werden können. Weiters ist der Auftragnehmer berechtigt, für die daraus bedingte Zeit der längeren Lagerung der Geräte, eine wöchentliche Pauschale von 2 % der Gesamtsumme einzufordern. Das Rücktrittsrecht für private Kunden gilt nur im Rahmen des Konsumentenschutzgesetzes, welches beiden Vertragsparteien vollinhaltlich bekannt ist. Der Berater händigt die aktuelle Fassung des Gesetzestextes bei Bedarf an den Auftragnehmer aus. Bei Terminaufträgen sind bis zum Tag der Lieferung Farb- und unwesentliche Sortimentsänderungen bzw. -verbesserungen möglich. Globaltek GmbH ist berechtigt, die bestellten Geräte in der Zeit zwischen 1 Woche vor und 4 Wochen nach dem Termin zu liefern, gegebenenfalls auch später. Im Falle außergewöhnlicher, vom Auftragnehmer unvorhersehbarer Umstände, wie z.B. höhere Gewalt, und damit zusammenhängenden Lieferschwierigkeiten ist Globaltek GmbH an den vorerwähnten Liefertermin nicht gebunden. Eine Erklärung zum Rücktritt von der Bestellung oder eine Schadenersatzforderung wegen Nichtlieferung kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn er schriftlich eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen gesetzt hat. Der Berater ist nicht im Namen von Globaltek GmbH zum Bar-Inkasso bevollmächtigt. Bestellungspapiere sind vom Berater unverzüglich an Globaltek GmbH weiterzuleiten, zur Gültigkeit des Auftrages schickt der Auftragsnehmer innert 2 Wochen nach Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung, bzw. Rechnung bei Lieferung. Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung alleiniges Eigentum von Globaltek GmbH. Garantierückbehalt ausgeschlossen. Bei Montagearbeiten durch einen Fachmann bzw. Globaltek Partner sind Stemm- und Bohrarbeiten sowie unvorhersehbare Änderungsarbeiten im Auftrag nicht enthalten, und haben in diesem Fall gesondert verrechnet zu werden. Falls nicht anders schriftlich angegeben, erfolgen evtl. bestellte Arbeitsleistungen eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung des selbständig auftretenden Fachmanns (Berater/Rechnungssteller für Verrohrung) und nicht durch Globaltek GmbH. Evtl. notwendige Bohrarbeiten an Gebäuden führt der Auftraggeber selbst aus und prüft eigenverantwortlich deren statische Belanglosigkeit, im Zweifel hat ein vom Auftragnehmer zu bestellender befugter Fachmann die Unbedenklichkeit zu bescheinigen, Globaltek GmbH wird vom Auftraggeber in diesem Zusammenhang in jedem Fall schadlos gehalten.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GESCHÄFTSKUNDEN

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Installations- und Handelsunternehmen. Globaltek GmbH, folgend kurz GLOBALTEK oder wir genannt.

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Bedingungen gelten für die Lieferung von Waren (insbesondere Kaufverträge) und sinngemäß auch für die Erbringung von Leistungen (insbesondere Werkverträge) durch GLOBALTEK. Wir führen Lieferungen und Leistungen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen durch. Vergibt ein Kunde Aufträge/Bestellungen an uns, so gilt dies als Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen. Gleiches gilt, wenn ein Kunde Lieferungen/Leistungen von uns annimmt. Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere etwa durch abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch uns wirksam, die durch die Unterschrift eines vertretungsberechtigten Organes von GLOBALTEK gedeckt sein muss. In jedem Fall haben unsere Bedingungen Vorrang vor allfälligen Vertragsbedingungen des Kunden. Allfälligen Vertragsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Angebote

Angebote von GLOBALTEK gelten freibleibend. Wir können Angebote bis zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Wir behalten uns vor, dem Kunden angebotene Ware bis zum genannten Zeitpunkt an dritte Interessenten zu verkaufen (Zwischenverkauf). Falls Angaben in von uns erstellten schriftlichen Auftragsbestätigungen von unseren Katalog-, Prospekt- und sonstigen Angaben abweichen, sind jene in der Auftragsbestätigung verbindlich. Die nachträgliche Berichtigung jedweder Irrtümer, insbesondere solcher in Angeboten oder Auftragsbestätigungen bleibt vorbehalten. Angebotspreise und Bedingungen gelten mangels anderer Vereinbarung für die Dauer von vier Wochen ab Datum des Angebotes.

Dimension und Güte

Es ist Sache des Kunden, Masse Dimensionen und die geforderte Qualität der von GLOBALTEK zu liefernden Produkte festzulegen. Wir sind in keinem Fall verpflichtet, uns über den beabsichtigten Verwendungszweck des bei uns bestellten Produktes zu erkundigen. Hat der Kunde eine bestimmte Qualität des von uns zu liefernden Produktes festgelegt, sind wir auch dann nicht verpflichtet, den Kunden vor dem geplanten Einsatz des Produktes zu warnen, wenn dieser bekannt war. Der Kunde hat unaufgefordert solche Dimensionen der von uns zu liefernden Produkte festzulegen, die einen einwandfreien Transport über den vorgesehenen Transportweg sowie eine allfällige Montage an der vorgesehenen Stelle zulässt. Falls der Kunde keine Dimension festlegt, können wir für allfällige daraus resultierende Nachteile nicht haftbar gemacht werden.

Vertragsabschluss

Der Vertrag gilt dann als zustande gekommen, wenn GLOBALTEK nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Lieferung an den Kunden abgesendet hat. Es gilt Schriftform. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen eines bereits geschlossenen Vertrages haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich unter beiderseitiger firmenmässiger Fertigung festgehalten wurden.

Preise

Alle unsere Preisangaben verstehen sich netto (ohne Umsatzsteuer) sowie ohne jeden Abzug. Sie gelten ab Schwelle des Werkes bzw. Lagers von GLOBALTEK und beinhalten nicht die Verpackung, Aufladen, Transport, Abladen und Vertragen der Lieferung sowie wie allfällige Transportversicherung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die zuletzt genannten Leistungen stets gesondert verrechnet, sofern diese nicht vom Kunden selbst besorgt werden. Werden im Zusammenhang mit dem Transport oder der Lieferung, Gebühren, Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben erhoben, so trägt diese ebenso wie allfällige Manipulationsgebühren der Kunde. Mehrweggebinde sind unaufgefordert zurückzustellen. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde. Hat GLOBALTEK mehrere Leistungen oder Lieferungen in einem Gesamtangebot angeboten und nimmt der Kunde eine hievon abweichende Bestellung vor, so ist GLOBALTEK berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen, wobei insbesondere Mengenrabatte oder andere Preisnachlässe wegfallen können. Die Preise von GLOBALTEK basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des ersten Angebotes. Verändern sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Allgemein bleibt der Kunde trotz einer von uns nach Vertragsabschluss vorgenommenen Preiserhöhung weiterhin an den Vertrag gebunden, wenn es sich um eine allgemein gültige Preisänderung bzw. um eine Änderung von Werks- oder Verbandspreisen handelt. Bei Aufträgen ohne ausdrückliche Preisvereinbarung berechnen wir die Preise des Liefertages. Alle von uns angegebenen Preise sind unverbindlich und nicht kartelliert und gelten ausschließlich als Preisempfehlung. Sofern wir in unseren Preislisten und Katalogen nicht ausdrücklich etwas anderes anführen, gelten diese nur für Materialien normaler Handelsgüte. Frachtfrei gestellte Preise bedingen offen, ungehinderten und sicheren Verkehr auf den Zufahrtswegen. Der Käufer hat für ausreichende Zufahrtsmöglichkeiten für unsere LKW’s bzw. Paketdienstleister zu sorgen. Lieferfahrzeuge müssen ohne Verzögerungen entladen werden. Fehlfrachten oder Schäden aus einem dieser Titel, insbesondere aus verzögerter Entladung gehen zu Lasten des Käufers.

Lieferung

Von uns gemachte Angaben über Lieferfristen sind stets unverbindlich. Feste Liefertermine können von uns nur in Ausnahmefällen zugesagt werden und bedürfen einer separaten schriftlichen Vereinbarung. Sofern eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde, können wir wegen Überschreitung der vom Kunden in Aussicht genommenen Lieferfrist in keiner Weise haftbar gemacht werden. Sofern von uns eine feste Lieferfrist schriftlich zugesagt wurde, gilt folgendes: Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: Datum der Auftragsbestätigung; Datum der Erfüllung aller vom Kunden zu schaffender technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen und Datum, an dem eine vor Lieferung/Leistung vom Kunden zu leistende Anzahlung oder Sicherheit bei uns eintrifft bzw. gestellt wird. Behördliche Genehmigungen und Genehmigungen Dritter, die für die Vertragserfüllung notwendig sind, sind, falls nichts anderes vereinbart wurde, vom Kunden zu erwirken. Werden solche Genehmigungen nicht rechtzeitig erteilt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder von unserem Willen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, oder Verzögerungen, welche auf kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel sowie auf Arbeitskonflikte und dergleichen zurückzuführen sind. Diese genannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten von GLOBALTEK oder beim Transport eintreten. Kommt es zu einer Verlängerung der Lieferfrist aus den genannten Umständen, ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche abzuleiten. Ist die Absendung einer versandbereiten Ware aufgrund von Umständen nicht möglich, die in der Sphäre des Kunden liegen oder ist diese vom Kunden nicht gewünscht, kann GLOBALTEK nach eigenem Ermessen die Lagerung der Ware auf Kosten des Kunden vornehmen, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt der Einlagerung auf den Kunden über. Treten solche genannten Umstände ein, sind wir berechtigt, vom Kunden die Entbindung aus der vertraglichen Verpflichtung zu begehren. Bereits erbrachte Teilleistungen werden in diesem Fall von uns vertragsgemäß abgerechnet, Anzahlungen werden zurückerstattet, soweit keine offenen Forderungen bestehen. Darüber hinaus kann der Kunde keine weiteren Ansprüche gegen uns geltend machen. Selbst dann, wenn wir mit dem Kunden einen festen Liefertermin gemäß diesen Bedingungen vereinbart haben, beschränkt sich das Recht des Kunden im Falle des von uns verschuldeten Lieferverzuges ausschließlich darauf, nach furchtlosem Verstreichen einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist vom nichterfüllten Teil des Auftrages zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware zum Zeitpunkt des Ablaufes der Nachfrist versandbereit ist. Teillieferungen dürfen auch hier nicht zurückgewiesen werden. Eine Schadenersatzleistung aus dem Titel des Lieferverzuges ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Erfüllung und Gefahrenübergang

Erfüllungsort für Lieferungen/Leistungen ist das Werk bzw. Lager von GLOBALTEK. Nutzung und Gefahr gehen spätestens mit dem Transport des zu liefernden Gegenstandes über die Schwelle des Werkes bzw. Lagers von GLOBALTEK auf den Kunden über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie franko, cif u.ä.). Auch bei Lieferungen frei Bestimmungsort erfolgt diese stets auf Gefahr des Käufers, und zwar ab Werk bzw. Lager von GLOBALTEK sowie grundsätzlich unversichert; dies gleichgültig, ob die Lieferung mit unserem eigenen oder einem fremden Fahrzeug erfolgt bzw. ob der Transport von uns oder einem Dritten durchgeführt, organisiert oder geleitet wird. Bei Leistungen, die in keinem Zusammenhang mit einer Lieferung oder Teillieferung stehen, ist der Erfüllungsort dort, wo die Leistung erbracht wird, die Gefahr für die Leistung oder eine vereinbarte Teilleistung geht mit ihrer Erbringung auf den Kunden über. Ist im Einzelfall ein anderer Erfüllungsort als das Werk bzw. Lager von GLOBALTEK bzw. das Herstellerwerk vereinbart, wozu es einer schriftlichen Vereinbarung bedarf, so insbesondere bei Verkauf „ab Waggon“, „ab Lastwagen“, „ab Grenze“, „ab Bestimmungsort“, oder bei Verkauf „frachtfrei bis…“ bzw. „frei bis …“, geht die Gefahr zu jenem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem das mit Ware beladene Transportmittel vom ersten Frachtführer oder Spediteur übernommen wird. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens 14 Tage nach dem vom Kunden avisierten Abruftermin als abgerufen. Alle von der Erfüllung auf Seiten von GLOBALTEK abhängigen Fristen beginnen mit den genannten Zeitpunkten zu laufen. Gesondert vereinbarte Güteprüfungen berühren nicht die Bestimmungen hinsichtlich Erfüllungsort und Gefahrenübergang. Im Übrigen gelten INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Zahlung

Der Preis ist bei Lieferungen ab unserem Lager bis 7 Tage nach Rechnungsdatum netto und bei Bearbeitungspreisen ebenfalls binnen 7 Tagen netto ohne jeden Abzug oder wie vereinbart zu zahlen. Die Zahlung ist in allen Fällen so fristgerecht zu leisten, dass sie am Fälligkeitstag bereits auf unserem Konto gebucht ist. Bei Zielüberschreitung tritt Zahlungsverzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Die von uns berechneten Verzugszinsen betragen 4.5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens aber 11%. Wechsel werden von uns nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Sie müssen diskontfähig und ordnungsgemäß vergebührt sein. Gutschriften aus Wechsel erfolgen stets vorbehaltlich des Einganges zur Wertstellung jenes Tages, an welchem wir über den Gegenwert verfügen können. Wir haben das Recht, jederzeit gegen Rückgabe des Papiers Barzahlung zu verlangen. Alle im Zusammenhang mit dem Wechselgeschäft stehenden Spesen (zB Einziehungs-, Diskont- und Wechselspesen, Zwischenzinsen, Gebühren, Protestkosten ect.) gehen zu Lasten des Kunden und sind von diesem prompt zu bezahlen. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzubehalten. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Eine Zahlung gilt an dem Tag geleistet, an dem GLOBALTEK valutamässig über sie verfügen kann. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug oder treten Umstände ein, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden aufkommen lassen, ist GLOBALTEK berechtigt • die Erfüllung aller eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung oder sonstigen Leistung des Kunden aufzuschieben; • alle unsere Forderungen mittel eingeschriebenen Brief sofort fällig zu stellen; • von allen schwebenden Lieferverträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir können auch mehrere der angeführten Möglichkeiten gleichzeitig in Anspruch nehmen und sind darüber hinaus berechtigt, zusätzliche Sicherheiten vom Käufer zu verlangen. Der Käufer ist auf unser Verlangen hin insbesondere verpflichtet, alle unsere offenen Forderungen durch Zessionen oder durch Einräumung von Pfandrechten an anderen Vermögensgegenständen zu unseren Gunsten zu sichern. Trotz eines Vertragsrücktrittes unsererseits wegen mangelnder Kreditwürdigkeit bzw. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen durch den Kunden kann im Einzelfall für noch zu erfüllende Lieferverträge die Lieferung gegen Vorauszahlung vereinbart werden. Eingeräumte Rabatte oder Skonti sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den betreffenden Kunden bestehenden Forderungen, insbesondere auch Saldoforderungen aus offener Geschäftsverbindung samt allen zugehörigen Zinsen und Mahnspesen, Klags- und Exekutionskosten Eigentum von GLOBALTEK. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung von GLOBALTEK berechtigt, die Ware weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder zu vereinigen, außer in jenen Fällen, in denen die Ware zu Weiterveräußerung, Be- bzw. Verarbeitung oder Vereinigung bestimmt ist. Der Kunde verpflichtet sich, an uns zur Sicherung unser Kaufpreisforderung seine Forderungen aus der Weiterveräußerung abzutreten und einen entsprechen – den Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Er räumt GLOBALTEK somit das Recht ein, zum Zwecke der Überprüfung der Erfüllung dieser Verpflichtung jederzeit in seine Bücher oder Fakturen Einsicht zu nehmen. Der Kunde verzichtet darauf, im Falle der Ausübung dieses Rechtes daraus irgendwelche Rechtsansprüche Besitzstörungsklagen etc.) gegen GLOBALTEK zu erheben. Der Kunde ist auch verpflichtet, GLOBALTEK jederzeit darüber Auskunft zu geben, an wen eine bestimmte mit Eigentumsvorbehalt belastete Sache weiterveräußert wurde. Auch zur Feststellung dieses Umstandes steht GLOBALTEK das recht zur Bucheinsicht und zum Betreten des Geschäftsbetriebes gemäß den vorigen Bestimmungen zu. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme von Waren unter Eigentumsvorbehalt ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht von GLOBALTEK hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen. Machen wir den Eigentumsvorbehalt an von uns gelieferten Waren geltend, ist der Kunde allein aufgrund der Geltendmachung verpflichtet, uns die von uns gelieferte Ware unverzüglich auszufolgen. Der Kunde räumt sich das Recht ein, zu diesem Zweck jederzeit sein Betriebsgelände bzw. Betriebsgebäude zu betreten und die Ware abzuholen. Dies alles gilt auch dann, wenn der Kunde anzweifelt, ob ein Eigentumsvorbehalt tatsächlich zustande gekommen ist. Zweifelt der Kunde den Eigentumsvorbehalt an, so verpflichten wir uns, die diesbezügliche Ware bis zur Klärung der Rechtsansprüche bei uns zu verwahren. Der Käufer ist verpflichtet, bis zur Bezahlung aller Rechnungsbeträge sämtliche von uns gelieferten Waren, ob roh, bearbeitet oder zu einer anderen Sache verarbeitet als unser Eigentum zu betrachten, ausreichend zu versichern und sorgfältig zu verwahren. Der Kunde ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen.

Gewährleistung

GLOBALTEK leistet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Gewährleistung. Jeder Gewährleistung erlischt, wenn die Ware durch Ver- oder Bearbeitung verändert worden ist und der Mangel in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Veränderung steht. Sie erlischt weiters, wenn der Kunde die Vorschriften der GLOBALTEK oder des Lieferwerkes über die Behandlung der Kaufsache nicht befolgt. Im Gewährleistungsfall kann sich GLOBALTEK die mangelhafte Ware auch zwecks Nachbesserung zusenden lassen. Anweisungen die wir im Zuge von Gewährleistungen erteilen, sind unbedingt einzuhalten, widrigenfalls wir für allfällige Nachteile nicht haftbar gemacht werden. Bei Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Kunden ist der Kunde verpflichtet, die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüste und Kleinmaterialien usw. unentgeltlich beizustellen. Werden im Zuge der Gewährleistung Teile unentgeltlich ersetzt, so gehen die ausgebauten Teile in das Eigentum von GLOBALTEK über. Wird eine Sache von uns aufgrund einer Ausschreibung, von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt oder geliefert, so erstreckt sich unsere Gewährleistung und Haftung ausschließlich auf die ausschreibungskonforme bzw. plan oder konstruktionsgemäße Ausführung. In diesen Fällen entfällt eine Warnpflicht unsererseits selbst dann, wenn uns eine allfällige mangelnde Tauglichkeit der von uns gelieferten Sache erkennbar gewesen wäre. Gleiches gilt auch, wenn wir eine Ware anbieten oder liefern, die der vom Kunden spezifizierten oder ausgeschriebenen Ware technisch gleichwertig ist, falls sowohl die vom Kunden spezifizierte bzw. ausgeschriebene Sache wie auch die von uns angebotene oder gelieferte für den vorgesehenen Zweck nicht oder nur mangelhaft tauglich sind. Analoges gilt ausschließlich, wenn in solchen Fällen mangelhafte Vorarbeiten existieren. Mängelrügen werden von uns nur dann anerkannt, wenn sie direkt uns gegenüber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware beim Kunden schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs erhoben werden. Eine Rücksendung von bemängelten Waren ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässig. Im gegenteiligen Fall sind wir nicht verpflichtet, für die im Zusammenhang mit dem Rücktransport und der mit der Anlieferung mangelfreier Ware verbundenen Kosten zu tragen. Auf Verlangen müssen uns Proben der beanstandeten Ware kostenlos übersendet werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung, spätestens aber 6 Wochen nach Empfang der Ware ebenfalls mittels eingeschriebenen Briefs uns gegenüber bekanntzugeben. Nach Ablauf dieser Frist ist jeder Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Ist die Reklamation berechtigt, nehmen wir die Ware zurück. Es steht uns frei, stattdessen Ersatzlieferungen zu erbringen oder eine Gutschrift zu erteilen. Darüber hinaus gehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, ausgeschlossen. Bei allen Mengen, Massen sowie bei Form und Ausführung der von uns gelieferten Gegenstände bleiben handelsübliche Spielräume vorbehalten. Kleine, an sich unschädliche Fehler wie Risschen, Flugrost, Weissrost und dergleichen berechtigen nicht zu Beanstandungen. Beim Handel mit Ware, die von uns als deklassiertes Material (sogenannte IIa Ware) bezeichnet ist, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Diese Ware gilt als „wie besehen“ verkauft und angenommen.

Rücktritt vom Vertrag

Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist ein Lieferverzug, der auf Verschulden von GLOBALTEK zurückzuführen ist, sowie der erfolglose Ablauf der vom Kunden gesetzten Nachfrist. Die Nachfrist ist vom Kunden zu setzen, ein bloßes Zuwarten bzw. Gewähren der Nachfrist genügt nicht. Kommt es zu einem Lieferverzug aus den genannten Gründen so bleibt der Kunde weiterhin an den Vertrag gebunden. Er ist erst dann zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn wir mitteilen, dass die Lieferung nach unserer Einschätzung nicht innert angemessener Frist bewerkstelligt werden kann. Wir sind nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Absendung einer versandbereiten Ware aufgrund von Umständen nicht möglich ist, die in der Sphäre des Kunden liegen; der Kunde die von uns gesetzten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat bzw. Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren von GLOBALTEK weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung bzw. Leistung eine nach Ansicht von GLOBALTEK taugliche Sicherheit beibringt und ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren über den Kunden mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird. Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus den oben genannten Gründen geklärt werden. Unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche sind im Falle eines Rücktrittes von GLOBALTEK die von uns bereits erbrachten Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und vom Kunden zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn die Lieferung/Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde, sowie für von uns erbrachte Vorbereitungshandlungen. Uns steht in jedem Fall auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. Übt der Kunde ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht aus, das nur schriftlich vereinbart werden kann, so hat er zur Deckung der Unkosten 15% des Nettorechnungsbetrages der zurückstellenden bzw. nicht zu liefernden Ware zu bezahlen. Geschnittenes oder auf andere Art bearbeitetes Material, jedenfalls aber jedwede eigens für den Kunden bestellte Ware kann nicht zurückgenommen werden.

Haftung

Wir haften für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die besagte Haftung besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen, wie der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, Drittschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden. Wir haften innerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes für Personenschäden, sowie für Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet. Wir sowie unsere Vor- und Zulieferer haften nicht für Sachschäden, die ein Unternehmen erleidet. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen oder Weisungen für Montage und Benutzung oder behördlicher Zulassungsbedingungen für von uns gelieferte Ware ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. Ist der Gewährleistungsanspruch nach den enthaltenen Bedingungen erloschen, so erlischt dadurch auch jeder Schadensersatzanspruch. Die vorigen enthaltenen Haftungsbeschränkungen sind vom Kunden vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, dies mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung. Einschränkungen der für den Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz resultierenden Verpflichtungen oder Einschränkungen von Ersatzansprüchen, die von uns nach diesem Gesetz oder anderen gesetzlichen Bestimmungen zustehen, werden von uns nicht anerkannt.

Gesetzliche Schutzrechte und Urheberrecht

Ausführungsunterlagen, wie z.B. Pläne, Skizzen uns sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte und Abbildungen stets unser geistiges Eigentum und unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des UWG und der UrhG. Von uns zur Verfügung gestellt Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können von uns jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückgefordert werden. Der Kunde ist verpflichtet, solche Unterlagen selbständig sofort zurückzustellen, wenn der Vertrag mit uns nicht zustande kommt. Wird ein Produkt von uns aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt und werden wir von einer dritten Person aufgrund dieser Umstände wegen allfälliger Verletzung von Patent-, Marken- oder Musterschutzrechten bzw. von Urheberrechten in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet und hieraus schad- und klaglos zu halten.

Recht und Gerichtstand

Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht mit Sitz in Dornbirn. Alle von uns mit Kunden abgeschlossenen Verträge unterliegen österreichischem Recht. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf wird einvernehmlich ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen wirksam.