Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hinweis zur Rechtskonformität
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erstellt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Regelungen aufgrund von Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder individueller Vertragskonstellationen eine Anpassung erfordern.
Sollten Unklarheiten oder rechtliche Bedenken hinsichtlich einzelner Bestimmungen bestehen, wird um Mitteilung gebeten. In solchen Fällen erfolgt eine zeitnahe Prüfung und – sofern erforderlich – eine entsprechende Korrektur.
Mit der Nutzung bzw. Annahme dieser AGB wird anerkannt, dass GLOBALTEK GmbH eine faire, transparente und gesetzeskonforme Vertragsgestaltung verfolgt.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ENDKUNDEN
1. Garantie
1.1 Gewährleistung und Werksgarantie
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung – in der Schweiz gemäß den Bestimmungen der SIA – wird eine Werksgarantie gewährt, die ab dem Liefertag für denselben Zeitraum gilt. Die Werksgarantie umfasst ausschließlich den Ersatz defekter Materialteile, sofern der jeweilige Mangel nachweislich auf einen Fabrikationsfehler zurückzuführen ist.
1.2 Reparaturen und Garantieansprüche
Reparaturen dürfen zur Wahrung der Garantieansprüche ausschließlich von autorisierten Fachkräften im Auftrag der GLOBALTEK GmbH durchgeführt werden. Die Hinweise in der mitgelieferten Bedienungsanleitung sind zwingend zu beachten.
1.3 Einschränkungen der Garantie
Die Geräte und Zubehörteile sind ausschließlich zum Saugen von Haushaltsstaub geeignet. Das Saugen von unbehandelten Böden (z. B. Estrich), Ziegel-, Verputz- oder Zementstaub ist ausdrücklich untersagt. Derartige Feinstäube können Filter, Gerät und Zubehörteile zerstören.
1.4 Haftungsausschluss
Jegliche Haftung für direkte oder indirekte Folgeschäden und Kosten, die durch unsachgemäße Verwendung entstehen, ist von der Garantie ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
Im Servicefall ist stets zuerst die Zentrale von GLOBALTEK GmbH zu kontaktieren.
2. Geschäftsgrundlagen
2.1 Preisgarantie und Lieferbedingungen
Der Auftragnehmer (GLOBALTEK GmbH) garantiert den am Tag der Bestellung genannten Preis für die Dauer von sechs Monaten. Sofern kein konkreter Liefertermin vereinbart wurde, gilt eine schnellstmögliche Lieferung als vereinbart. Bei Bestellungen, deren Lieferung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen soll, gelten die am Liefertag gültigen Preise.
2.2 Fälligkeit und Lagerpauschale
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den vollen Rechnungsbetrag mit Fälligkeit des Liefertermins einzufordern – auch dann, wenn die Ware nicht abgeholt wird oder die Lieferung aus Gründen, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, nicht erfolgen kann. Für die dadurch entstehende Lagerdauer behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine wöchentliche Lagerpauschale in Höhe von 2 % des Gesamtbetrags zu verrechnen.
2.3 Rücktrittsrecht und Änderungen
Das Rücktrittsrecht für Privatkundinnen und -kunden besteht ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, das beiden Vertragsparteien inhaltlich bekannt ist. Bei Bedarf wird der Berater dem Auftraggeber die aktuelle Gesetzesfassung aushändigen. Bei Terminaufträgen sind bis zum Tag der Lieferung geringfügige Änderungen in Farbe oder Sortiment (inklusive technischer Verbesserungen) möglich.
2.4 Liefertermine und Verzögerungen
GLOBALTEK GmbH ist berechtigt, die bestellten Geräte in einem Zeitraum von einer Woche vor bis zu vier Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin zu liefern. In begründeten Fällen kann die Lieferung auch darüber hinaus erfolgen.
2.5 Höhere Gewalt und Nachfrist
Bei außergewöhnlichen, vom Auftragnehmer nicht vorhersehbaren Umständen (z. B. höhere Gewalt) und daraus resultierenden Lieferverzögerungen ist GLOBALTEK GmbH nicht an den ursprünglichen Liefertermin gebunden. Eine Rücktrittserklärung oder Schadenersatzforderung wegen Nichtlieferung ist nur zulässig, wenn zuvor schriftlich eine Nachfrist von mindestens drei Wochen gesetzt wurde.
2.6 Zahlungen und Auftragsbestätigung
Berater sind nicht zur Entgegennahme von Barzahlungen im Namen von GLOBALTEK GmbH berechtigt. Bestellunterlagen sind unverzüglich an GLOBALTEK GmbH weiterzuleiten. Der Auftrag wird erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Rechnung bei Lieferung rechtsgültig. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von GLOBALTEK GmbH. Ein Garantieeinbehalt ist ausgeschlossen.
2.7 Montagearbeiten und Haftung
Bei Montagearbeiten durch autorisierte Fachpartner sind Stemm- und Bohrarbeiten sowie unvorhergesehene Änderungen im Auftrag nicht enthalten und werden separat verrechnet. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgen beauftragte Arbeitsleistungen in Eigenverantwortung und auf eigene Rechnung des selbständig tätigen Fachmanns (z. B. Berater oder Rechnungssteller für Verrohrung) und nicht durch GLOBALTEK GmbH.
2.8 Bohrungen und statische Unbedenklichkeit
Eventuell notwendige Bohrungen am Gebäude werden durch den Auftraggeber selbst ausgeführt. Die Prüfung der statischen Unbedenklichkeit obliegt ebenfalls dem Auftraggeber. Im Zweifel ist ein befugter Fachmann auf Kosten des Auftraggebers hinzuzuziehen, um die Unbedenklichkeit zu bescheinigen. GLOBALTEK GmbH wird in diesem Zusammenhang schad- und klaglos gehalten.
2.9 Gerichtsstand
Gerichts- und Erfüllungsort ist Dornbirn.
3. Widerrufsbelehrung
3.1 Widerrufsrecht
Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, einen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem die Ware – oder im Fall einer Teillieferung die letzte Teilsendung – von der empfangsberechtigten, nicht als Beförderer tätigen Person in Besitz genommen wurde.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist eine eindeutige Erklärung an folgende Adresse zu richten:
GLOBALTEK GmbH
Heinzenbeer 43
AT-6850 Dornbirn
Die Erklärung kann z. B. per Post oder per E-Mail – – an GLOBLATEK GmbH übermittelt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist abgesendet wird.
Ein Muster-Widerrufsformular kann verwendet werden, ist jedoch nicht verpflichtend (siehe Punkt 3.4).
3.2 Widerrufsfolgen
3.2.1 Rückzahlung der Zahlungen
Im Falle eines Widerrufs des Vertrages sind alle Zahlungen, die von der Kundin bzw. dem Kunden geleistet wurden – einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von GLOBALTEK GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde) – unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei GLOBALTEK GmbH eingegangen ist.
3.2.2 Zahlungsmittel und Entgelte
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden aufgrund der Rückzahlung Entgelte berechnet.
3.2.3 Verweigerung der Rückzahlung
Die Rückzahlung kann verweigert werden, bis die Waren wieder zurückerhalten wurden oder ein Nachweis über die Rücksendung erbracht wurde – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
3.2.4 Rücksendung der Waren
Die Waren sind unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Widerruf des Vertrages mitgeteilt wurde, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der vierzehntägigen Frist abgesendet werden. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung sind von der Kundin bzw. dem Kunden zu tragen.
3.2.5 Wertersatz
Kann die empfangene Leistung sowie deren Nutzung (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder nur teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, ist insoweit Wertersatz zu leisten. Wertersatz ist nur zu leisten, wenn die Verschlechterung der Ware auf einen Umgang zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der Ware, wie es etwa in einem Ladengeschäft möglich und üblich ist.
3.3 Ausschluss des Widerrufsrechts
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von:
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind,
- Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind,
- Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.
3.4 Muster-Widerrufsformular
Soll der Vertrag widerrufen werden, kann ein Formular – wie das hier angeführte Muster – ausgefüllt und per Post oder E-Mail an GLOBALTEK GmbH () gesendet werden.
Per Post an:
GLOBALTEK GmbH
Heinzenbeer 43
AT-6850 Dornbirn
Widerruf
Hiermit wird der von mir/uns abgeschlossene Kaufvertrag widerrufen.
Betrifft folgende Ware(n): _______________________________________________________________
Bestellt am: ____________________________________________________________________________
Erhalten am: ____________________________________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s): __________________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________
Datum: _________________________________
- – – Ende der Widerrufsbelehrung – – -
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GESCHÄFTSKUNDEN
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Installations- und Handelsunternehmen
Globaltek GmbH, im Folgenden kurz „GLOBALTEK“ oder „wir“ genannt.
1. Geltungsbereich
1.1 Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferung von Waren (insbesondere Kaufverträge) und sinngemäß auch für die Erbringung von Leistungen (insbesondere Werkverträge) durch die GLOBALTEK GmbH. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen.
1.2 Anerkennung der Geschäftsbedingungen
Die Auftragserteilung bzw. Bestellung durch den Kunden gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gleiches gilt für die Annahme von Lieferungen oder Leistungen durch den Kunden.
1.3 Abweichende Bedingungen
Abweichende Bedingungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich von GLOBALTEK GmbH anerkannt wurden. Eine solche Anerkennung bedarf der Unterschrift eines vertretungsberechtigten Organs von GLOBALTEK GmbH.
1.4 Vorrang der GLOBALTEK GmbH Geschäftsbedingungen
In jedem Fall haben unsere Geschäftsbedingungen Vorrang vor etwaigen Vertragsbedingungen des Kunden. Entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich abgelehnt.
2. Angebote
2.1 Freibleibende Angebote
Angebote der GLOBALTEK GmbH gelten als freibleibend. Wir behalten uns das Recht vor, Angebote bis zum Zustandekommen des Vertrages ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen. Ebenso behalten wir uns vor, die angebotene Ware bis zu diesem Zeitpunkt an Dritte zu veräußern (Zwischenverkauf).
2.2 Abweichungen und Berichtigung von Fehlern
Weichen Angaben in unseren schriftlichen Auftragsbestätigungen von jenen in Katalogen, Prospekten oder sonstigen Unterlagen ab, so gelten ausschließlich die Inhalte der Auftragsbestätigung als verbindlich. Die nachträgliche Berichtigung etwaiger Irrtümer, insbesondere solcher in Angeboten oder Auftragsbestätigungen, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2.3 Gültigkeit von Angebotspreisen und -bedingungen
Angebotspreise und -bedingungen gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, für die Dauer von vier Wochen ab dem Datum des Angebots.
3. Dimension und Güte
3.1 Festlegung der Maße und Qualität
Es obliegt dem Kunden, Maße, Dimensionen und die geforderte Qualität der von der GLOBALTEK GmbH zu liefernden Produkte festzulegen. Wir sind in keinem Fall verpflichtet, uns über den beabsichtigten Verwendungszweck des bei uns bestellten Produktes zu erkundigen. Hat der Kunde eine bestimmte Qualität des von uns zu liefernden Produktes festgelegt, sind wir auch dann nicht verpflichtet, den Kunden vor dem geplanten Einsatz des Produktes zu warnen, wenn uns dieser bekannt war.
3.2 Festlegung der Dimensionen für Transport und Montage
Der Kunde hat unaufgefordert die Dimensionen der von uns zu liefernden Produkte festzulegen, die einen einwandfreien Transport über den vorgesehenen Transportweg sowie eine eventuelle Montage an der vorgesehenen Stelle ermöglichen. Falls der Kunde keine Dimensionen festlegt, können wir für daraus resultierende Nachteile nicht haftbar gemacht werden.
4. Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn die GLOBALTEK GmbH nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung versendet oder die Lieferung an den Kunden erfolgt ist. Es gilt die Schriftform. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen eines bereits geschlossenen Vertrages sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich und unter beiderseitiger firmenmäßiger Fertigung festgehalten wurden.
5. Preise
5.1 Preisangaben und Mehrwertsteuer
Die genannten Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Werk.
5.2 Preisänderungen bei abweichender Bestellung
Hat die GLOBALTEK GmbH mehrere Leistungen oder Lieferungen in einem Gesamtangebot angeboten und nimmt der Kunde eine hiervon abweichende Bestellung vor, ist die GLOBALTEK GmbH berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen. Insbesondere können in diesem Fall gewährte Mengenrabatte oder andere Preisnachlässe entfallen.
5.3 Preisbasis und Kostenveränderung
Die Preise der GLOBALTEK GmbH basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des ersten Angebots. Verändern sich diese Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
5.4 Bindung an Preisanpassungen
Der Kunde bleibt auch bei einer nach Vertragsabschluss erfolgten Preiserhöhung an den Vertrag gebunden, sofern es sich um eine allgemein gültige Preisänderung oder um die Anpassung von Werks- oder Verbandspreisen handelt.
5.5 Preise bei fehlender Preisvereinbarung
Bei Aufträgen ohne ausdrückliche Preisvereinbarung gelten die Preise des Liefertages.
5.6 Unverbindlichkeit und Geltungsbereich der Preise
Alle von uns angegebenen Preise sind unverbindlich, nicht kartelliert und gelten ausschließlich als Preisempfehlung.
5.7 Geltungsbereich von Preislisten
Sofern in unseren Preislisten oder Katalogen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, gelten diese Preise nur für Materialien handelsüblicher Qualität.
5.8 Frachtkosten und Zufahrtsvoraussetzungen
Frachtfrei gestellte Preise setzen einen offenen, ungehinderten und sicheren Verkehr auf den Zufahrtswegen voraus. Der Käufer hat für ausreichende Zufahrtsmöglichkeiten für unsere Lkw sowie Paketdienstleister zu sorgen. Lieferfahrzeuge sind ohne Verzögerung zu entladen. Fehlfrachten oder Schäden, insbesondere infolge verzögerter Entladung, gehen zu Lasten des Käufers.
6. Lieferung
6.1 Unverbindlichkeit von Lieferfristen
Von uns angegebene Lieferfristen sind stets unverbindlich. Feste Liefertermine werden nur in Ausnahmefällen zugesagt und bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sofern eine solche Vereinbarung nicht besteht, übernehmen wir keinerlei Haftung für die Überschreitung der vom Kunden erwarteten Lieferfrist.
6.2 Beginn der Lieferfrist bei fix vereinbartem Termin
Wurde eine feste Lieferfrist schriftlich vereinbart, beginnt diese mit dem jeweils spätesten der folgenden Zeitpunkte:
- dem Datum der Auftragsbestätigung,
- dem Datum der Erfüllung sämtlicher technischer, kaufmännischer oder sonstiger Voraussetzungen, die vom Kunden zu schaffen sind,
- dem Datum des Eingangs einer allenfalls vor Lieferung zu leistenden Anzahlung oder gestellten Sicherheit.
6.3 Notwendige Genehmigungen
Erforderliche behördliche oder sonstige Genehmigungen Dritter zur Vertragserfüllung sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – vom Kunden einzuholen. Verzögerungen infolge verspätet erteilter Genehmigungen verlängern die Lieferfrist entsprechend.
6.4 Höhere Gewalt und vergleichbare Umstände
Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt unvorhersehbarer oder von unserem Willen unabhängiger Umstände, insbesondere: höhere Gewalt, kriegerische Auseinandersetzungen, behördliche Maßnahmen, Transport- und Verzollungsverzögerungen, Transportschäden, Energie- oder Rohstoffmangel sowie Arbeitskonflikte. Diese Regelung gilt auch bei Eintreten solcher Umstände bei unseren Zulieferern oder Transportunternehmen.
In diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Ein Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
6.5 Lagerung bei Annahmeverzug
Ist die Absendung einer versandbereiten Ware aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, nicht möglich oder vom Kunden nicht gewünscht, kann GLOBALTEK GmbH die Ware auf Kosten des Kunden einlagern. Die Lieferung gilt in diesem Fall als erbracht, und die vereinbarten Zahlungsbedingungen bleiben unberührt. Mit Beginn der Lagerung geht die Gefahr auf den Kunden über.
6.6 Vertragsauflösung durch GLOBALTEK GmbH
Treten die in Punkt 6.4 genannten Umstände ein, sind wir berechtigt, vom Kunden die Entbindung von unseren vertraglichen Verpflichtungen zu verlangen. Bereits erbrachte Teilleistungen werden vertragsgemäß abgerechnet. Geleistete Anzahlungen werden – soweit keine offenen Forderungen bestehen – zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
6.7 Lieferverzug und Rücktrittsrecht
Selbst wenn ein fester Liefertermin schriftlich vereinbart wurde, beschränkt sich das Rücktrittsrecht des Kunden im Falle eines von uns verschuldeten Lieferverzugs darauf, nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware zum Zeitpunkt des Fristablaufs versandbereit ist.
Teillieferungen sind in jedem Fall zulässig und können vom Kunden nicht zurückgewiesen werden. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Lieferverzugs ist ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Erfüllung und Gefahrenübergang
7.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist das Werk bzw. Lager der GLOBALTEK GmbH, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7.2 Gefahrenübergang bei Lieferung
Die Nutzung und Gefahr gehen – unabhängig von der vereinbarten Preisstellung (z. B. „franko“, „CIF“ o. Ä.) – spätestens mit dem Überschreiten der Werk- bzw. Lagerschwelle der GLOBALTEK GmbH durch den zu liefernden Gegenstand auf den Kunden über.
Auch bei Lieferungen „frei Bestimmungsort“ erfolgt der Versand stets auf Gefahr des Käufers, und zwar ab Werk bzw. Lager der GLOBALTEK GmbH sowie grundsätzlich unversichert. Dies gilt unabhängig davon, ob der Transport mit einem eigenen oder fremden Fahrzeug erfolgt oder ob dieser durch GLOBALTEK GmbH selbst oder durch Dritte durchgeführt, organisiert oder geleitet wird.
7.3 Gefahrenübergang bei Leistungen ohne Lieferung
Bei Leistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer Lieferung oder Teillieferung stehen, ist der Erfüllungsort jener Ort, an dem die Leistung erbracht wird. Die Gefahr für die Leistung oder eine vereinbarte Teilleistung geht mit deren Erbringung auf den Kunden über.
7.4 Abweichende Vereinbarungen zum Erfüllungsort
Ist im Einzelfall ein anderer Erfüllungsort als das Werk oder Lager der GLOBALTEK GmbH bzw. das Herstellerwerk schriftlich vereinbart (z. B. „ab Waggon“, „ab Lastwagen“, „ab Grenze“, „ab Bestimmungsort“ oder „frachtfrei bis …“ bzw. „frei bis …“), geht die Gefahr zu jenem Zeitpunkt auf den Käufer über, an dem das beladene Transportmittel vom ersten Frachtführer oder Spediteur übernommen wird.
7.5 Lieferung auf Abruf
Bei Vereinbarung einer Lieferung auf Abruf gilt die Ware spätestens 14 Tage nach dem vom Kunden genannten Abruftermin als abgerufen. Fristen, die an die Erfüllung seitens der GLOBALTEK GmbH anknüpfen, beginnen mit diesem Zeitpunkt zu laufen.
7.6 Güteprüfungen
Gesondert vereinbarte Güteprüfungen berühren die Bestimmungen zu Erfüllungsort und Gefahrenübergang nicht.
7.7 Geltung der INCOTERMS
Es gelten die INCOTERMS in der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
8. Zahlung
8.1 Fälligkeit und Zahlungsziel
Der Preis ist – sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde – bei Lieferungen ab unserem Lager sowie bei Bearbeitungsleistungen binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung gilt nur dann als fristgerecht, wenn der gesamte Rechnungsbetrag am Fälligkeitstag valutamäßig auf dem Konto der GLOBALTEK GmbH eingelangt ist.
8.2 Zahlungsverzug
Bei Zielüberschreitung tritt Verzug automatisch ohne vorherige Mahnung ein. In diesem Fall werden Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch 11 % p. a., berechnet.
8.3 Zahlung mittels Wechsel
Die Annahme von Wechseln erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und ausschließlich zahlungshalber. Die Wechsel müssen diskontfähig und ordnungsgemäß vergebührt sein. Gutschriften aus Wechseln erfolgen stets vorbehaltlich des tatsächlichen Eingangs und zur Wertstellung jenes Tages, an dem GLOBALTEK GmbH über den Gegenwert verfügen kann. Die GLOBALTEK GmbH ist berechtigt, jederzeit Barzahlung gegen Rückgabe des Wechsels zu verlangen.
8.4 Spesen und Gebühren
Sämtliche im Zusammenhang mit dem Wechselgeschäft entstehenden Kosten, insbesondere Einziehungs-, Diskont- und Wechselspesen, Zwischenzinsen, Gebühren, Protestkosten u. ä., trägt der Kunde und hat diese unverzüglich zu begleichen.
8.5 Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten und Aufrechnung
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen allfälliger Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese wurden gerichtlich festgestellt oder von GLOBALTEK GmbH schriftlich anerkannt.
8.6 Folgen von Zahlungsverzug oder Zweifeln an der Kreditwürdigkeit
Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen oder sonstigen vertraglichen Leistungen in Verzug, oder treten Umstände ein, die berechtigte Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit begründen, ist die GLOBALTEK GmbH berechtigt:
a) die Erfüllung eigener Verpflichtungen bis zur vollständigen Zahlung oder Leistungsausführung zurückzuhalten;
b) sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen, mittels eingeschriebenem Brief;
c) von allen noch schwebenden Lieferverträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Diese Rechte können alternativ oder kumulativ geltend gemacht werden. Darüber hinaus ist die GLOBALTEK GmbH berechtigt, zusätzliche Sicherheiten zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall, auf Verlangen sämtliche offenen Forderungen durch Abtretung (Zession) oder Pfandrechte an Vermögensgegenständen zu sichern.
8.7 Lieferung trotz Vertragsrücktritt
Selbst wenn die GLOBALTEK GmbH wegen mangelnder Kreditwürdigkeit oder Zahlungsverzugs vom Vertrag zurücktritt, kann im Einzelfall dennoch eine Lieferung gegen Vorauszahlung vereinbart werden.
8.8 Bedingtheit von Skonti und Rabatten
Etwaige eingeräumte Rabatte oder Skonti stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen und fristgerechten Zahlung.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Vorbehaltseigentum bis zur vollständigen Zahlung
Sämtliche von der GLOBALTEK GmbH gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen gegen den betreffenden Kunden – einschließlich Saldoforderungen aus laufender Geschäftsbeziehung, sowie aller Zinsen, Mahnspesen, Klage- und Exekutionskosten – im Eigentum der GLOBALTEK GmbH. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden.
9.2 Veräußerung, Verarbeitung, Vereinigung
Bis zur vollständigen Zahlung ist der Kunde nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der GLOBALTEK GmbH berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuveräußern, zu verarbeiten oder zu vereinigen, es sei denn, die Ware ist ihrem Zweck nach zur Weiterveräußerung, Bearbeitung oder Vereinigung bestimmt.
9.3 Forderungszession aus Weiterveräußerung
Der Kunde verpflichtet sich, zur Sicherstellung der Kaufpreisforderung alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware an die GLOBALTEK GmbH abzutreten. Er hat in seinen Büchern oder Fakturen einen entsprechenden Vermerk anzubringen. GLOBALTEK GmbH ist berechtigt, zur Kontrolle dieser Verpflichtung jederzeit Einsicht in die Bücher und Fakturen zu nehmen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, gegen diese Maßnahme Rechtsmittel wie Besitzstörungsklagen geltend zu machen.
9.4 Auskunftspflichten und Zutrittsrechte
Der Kunde ist verpflichtet, der GLOBALTEK GmbH auf Anfrage unverzüglich mitzuteilen, an wen eine mit Eigentumsvorbehalt belastete Ware weiterveräußert wurde. Zur Feststellung dieser Tatsachen steht GLOBALTEK GmbH das Recht zur Bucheinsicht und zum Betreten der Betriebsräume zu den oben genannten Zwecken zu. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der GLOBALTEK GmbH hinzuweisen und uns unverzüglich zu informieren.
9.5 Rückgabe im Fall der Geltendmachung
Macht GLOBALTEK GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware geltend, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich herauszugeben. Der Kunde räumt GLOBALTEK GmbH das Recht ein, zu diesem Zweck sein Betriebsgelände und Betriebsgebäude zu betreten und die Ware abzuholen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde den Eigentumsvorbehalt bestreitet.
9.6 Verwahrung und Versicherung
Im Falle eines Rechtsstreits über das Eigentum verpflichtet sich die GLOBALTEK GmbH, die betroffene Ware bis zur gerichtlichen Klärung bei sich zu verwahren. Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen verpflichtet, sämtliche gelieferten Waren – gleich ob roh, bearbeitet oder weiterverarbeitet – als Eigentum der GLOBALTEK GmbH zu behandeln, ausreichend gegen Verlust und Beschädigung zu versichern und sorgfältig zu verwahren.
9.7 Veräußerungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
10. Gewährleistung
10.1 Allgemeine Bestimmungen
Die GLOBALTEK GmbH leistet Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferte Ware durch Verarbeitung oder Bearbeitung verändert wurde und der Mangel in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Veränderung steht. Diese erlischt ebenfalls, wenn der Kunde die Behandlungs- oder Anwendungsvorschriften der GLOBALTEK GmbH oder des Herstellers nicht beachtet.
10.2 Nachbesserung und Mitwirkungspflichten
Im Gewährleistungsfall kann die GLOBALTEK GmbH verlangen, dass die mangelhafte Ware zwecks Nachbesserung an den Kunden übersendet wird. Etwaige Anweisungen im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung sind vom Kunden strikt einzuhalten; bei Zuwiderhandeln ist eine Haftung der GLOBALTEK GmbH für daraus entstehende Nachteile ausgeschlossen.
Bei Gewährleistungsarbeiten vor Ort beim Kunden hat dieser alle erforderlichen Hilfsmittel – insbesondere Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüste, Kleinmaterialien usw. – unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
10.3 Eigentumsübergang ersetzter Teile
Werden im Zuge der Gewährleistung Teile ersetzt, gehen die ausgebauten Teile in das Eigentum der GLOBALTEK GmbH über, sofern die Ersatzlieferung unentgeltlich erfolgt.
10.4 Gewährleistung bei kundenspezifischer Ausführung
Wird eine Ware aufgrund von Ausschreibungen, Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Vorgaben des Kunden gefertigt, so beschränkt sich die Gewährleistung ausschließlich auf die ausschreibungskonforme bzw. planmäßige Ausführung. Eine Prüf- oder Warnpflicht der GLOBALTEK GmbH entfällt – selbst dann, wenn eine erkennbare Untauglichkeit der gelieferten Sache vorliegt.
Gleiches gilt, wenn die GLOBALTEK GmbH eine Ware liefert, die der spezifizierten oder ausgeschriebenen Ware technisch gleichwertig ist, jedoch für den vorgesehenen Zweck nicht oder nur eingeschränkt geeignet ist. Entsprechendes gilt auch bei mangelhaften Vorarbeiten des Kunden oder Dritter.
10.5 Mängelrüge und Rücksendung
Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn diese an GLOBALTEK GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang, schriftlich und per eingeschriebenem Brief mitgeteilt werden. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der GLOBALTEK GmbH zulässig. Andernfalls übernimmt GLOBALTEK GmbH keine Kosten für Rücktransport oder Ersatzlieferung.
10.6 Probenübersendung
Auf Verlangen hat der Kunde der GLOBALTEK GmbH kostenlos Proben der beanstandeten Ware zu übermitteln.
10.7 Versteckte Mängel
Versteckte Mängel sind der GLOBALTEK GmbH unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Ware, unter sofortiger Einstellung jeglicher Bearbeitung oder Verarbeitung, schriftlich und per eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
10.8 Gewährleistungsfolgen
Ist die Mängelrüge berechtigt, steht es der GLOBALTEK GmbH frei, die mangelhafte Ware zurückzunehmen, Ersatz zu liefern oder eine Gutschrift zu erteilen.
10.9 Ausschluss weitergehender Ansprüche
Weitergehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Bei allen Lieferungen bleiben handelsübliche Abweichungen in Mengen, Maßen, Form und Ausführung vorbehalten. Geringfügige, technisch irrelevante Mängel wie Risschen, Flugrost, Weißrost o. Ä. berechtigen nicht zur Beanstandung.
10.10 Deklassierte Ware (IIa-Ware)
Bei Lieferung von als deklassiert (IIa-Ware) gekennzeichneter Ware sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Diese Ware gilt als „wie besehen“ verkauft und übernommen.
11. Rücktritt vom Vertrag
11.1 Voraussetzungen des Rücktritts durch den Kunden
Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist nur bei Lieferverzug aufgrund eines Verschuldens der GLOBALTEK GmbH und nach erfolglosem Ablauf einer vom Kunden schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist zulässig. Eine bloße Untätigkeit oder ein stillschweigendes Zuwarten genügt nicht.
Ein Rücktrittsrecht entsteht für den Kunden erst, wenn die GLOBALTEK GmbH erklärt, dass die Lieferung nach eigener Einschätzung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Kunde an den Vertrag gebunden.
11.2 Rücktrittsrecht der GLOBALTEK GmbH
Die GLOBALTEK GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:
- der Kunde mit der Annahme versandbereiter Ware in Verzug ist und dies auf Umstände aus seiner Sphäre zurückzuführen ist;
- der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhält;
- Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen und dieser trotz Aufforderung weder Vorauszahlung leistet noch eine aus Sicht der GLOBALTEK GmbH geeignete Sicherheit stellt;
- ein Insolvenzantrag mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.
11.3 Teilrücktritt
Ein Rücktritt durch die GLOBALTEK GmbH kann sich auch auf Teillieferungen oder Teilleistungen beziehen, wenn die Voraussetzungen nach Ziffer 11.2 vorliegen.
11.4 Abrechnung im Rücktrittsfall
Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Rücktritts die bereits erbrachten Lieferungen und Leistungen, auch Vorbereitungshandlungen, vertragsgemäß abzurechnen und vom Kunden zu bezahlen.
Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde.
11.5 Rückgabeanspruch
Die GLOBALTEK GmbH ist berechtigt, im Falle eines Rücktritts bereits gelieferte Gegenstände zurückzufordern.
11.6 Vertragsrücktritt durch den Kunden aus vertraglichem Rücktrittsrecht
Übt der Kunde ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht aus – das ausschließlich schriftlich vereinbart werden kann –, so hat er zur Abgeltung der entstandenen Aufwendungen 15 % des Nettorechnungsbetrages der betreffenden (zurückzugebenden bzw. nicht zu liefernden) Ware zu zahlen.
11.7 Ausschluss der Rücknahme
Vom Rücktritt ausgeschlossen ist:
- bereits zugeschnittenes oder bearbeitetes Material,
- sowie Sonderanfertigungen bzw. eigens für den Kunden bestellte Waren.
12. Haftung
12.1 Allgemeine Haftungsbeschränkung außerhalb des Produkthaftungsgesetzes
Außerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes haften wir für Schäden ausschließlich bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ebenso der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, Drittschäden, entgangenen Einsparungen, Zinsverlusten sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden.
12.2 Haftung innerhalb des Produkthaftungsgesetzes
Innerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes haften wir für:
- Personenschäden sowie
- Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet.
Wir – ebenso wie unsere Vor- und Zulieferer – haften nicht für Sachschäden, die ein Unternehmen erleidet.
12.3 Ausschluss bei Nichtbeachtung von Bedingungen
Im Falle der Nichtbeachtung von Bedingungen oder Weisungen zur Montage, Nutzung oder zu behördlichen Zulassungen im Zusammenhang mit von uns gelieferten Waren ist jeglicher Schadenersatz ausgeschlossen.
12.4 Zusammenhang mit Gewährleistung
Ist der Gewährleistungsanspruch gemäß unseren Bedingungen erloschen, so erlischt auch jeder damit zusammenhängende Schadenersatzanspruch.
12.5 Überbindungspflicht
Die in diesem Abschnitt genannten Haftungsbeschränkungen sind vom Kunden vollumfänglich an etwaige Abnehmer zu überbinden, wobei Letztere zur weiteren Überbindung verpflichtet sind.
12.6 Keine Einschränkung gesetzlicher Rechte der GLOBALTEK GmbH
Etwaige vom Kunden vorgenommene Einschränkungen:
- seiner gesetzlichen Verpflichtungen gemäß dem Produkthaftungsgesetz oder
- unserer gesetzlich zustehenden Ersatzansprüche,
werden von der GLOBALTEK GmbH nicht anerkannt.
13. Gesetzliche Schutzrechte und Urheberrecht
13.1 Eigentum an Ausführungsunterlagen und Werbematerialien
Alle von uns bereitgestellten Ausführungsunterlagen – wie etwa Pläne, Skizzen, technische Unterlagen – sowie Muster, Kataloge, Prospekte und Abbildungen bleiben unser geistiges Eigentum und unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sowie des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
13.2 Verbot der Weitergabe und Vervielfältigung
Die genannten Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Wir behalten uns das Recht vor, diese Unterlagen jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzufordern.
13.3 Rückgabepflicht bei Nichtzustandekommen des Vertrags
Kommt es nicht zum Vertragsabschluss, so ist der Kunde verpflichtet, sämtliche überlassenen Unterlagen unverzüglich und unaufgefordert an uns zurückzugeben.
13.4 Freistellung bei Schutzrechtsverletzungen durch Kundenvorgaben
Wird ein Produkt auf Grundlage von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden von uns gefertigt und erfolgt deswegen eine Inanspruchnahme durch Dritte wegen einer möglichen Verletzung von Patentrechten, Markenrechten, Geschmacksmustern oder Urheberrechten, so ist der Kunde verpflichtet, uns aus solchen Ansprüchen vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.
14. Recht und Gerichtstand
14.1 Anwendbares Recht
Auf sämtliche von der GLOBALTEK GmbH mit ihren Kunden abgeschlossenen Verträge findet österreichisches Recht Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UNCITRAL/CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
14.2 Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der GLOBALTEK GmbH in Dornbirn als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
14.3 Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine rechtswirksame Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand 09.05.2025